Die ästhetische Erscheinungsform – Gestalt, Farbe, Form – kann als gewerbliches Schutzrecht angemeldet werden. Dieses Schutzrecht würde früher als Geschmacksmusterschutz bezeichnet.
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Rechtsanwalt Christoph Vischer, LL. M. aus der Kanzlei Weickmann & Weickmann bietet Dir einen ersten Einblick in die relevanten Fragen, die sich insbesondere für Startups
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Rechtsanwalt Christoph Vischer, LL. M. aus der Kanzlei Weickmann & Weickmann bietet Dir einen ersten Einblick in die relevanten Fragen, die sich insbesondere für Startups wie folgt darstellen:
– Was ist als Design schützbar? – Gilt der Designschutz auch für Software bzw. macht dieser Sinn? – Welchen Nutzen habe ich durch eine Anmeldung? – Wie stark ist das Schutzrecht? – Wie bereite ich die Designanmeldung vor? – Welche Unterstützung bieten Markenanwälte? – Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
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Referent / Referentin
Christoph Vischer, LL.M.
Weickmann & Weickmann, Patent- und Rechtsanwälte PartmbB